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Vorname: Raoul Herkunft: Frankfurt am Main Nutzername bei Facebook: https://www.facebook
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Burgentypen, Wohngelegenheiten
Abschnittsbefestigung:
Wehrbau zum Schutz eines Verteidigungsabschnittes.
Abschnittsburg:
Eine Anlage, die durch mehrere quer zur Hauptachse liegende Verteidigungslinien in voneinander unabhängige Abschnitte geteilt ist.
Burganlage mit mehreren selbständig befestigten Bereichen, die durch Gräben voneinander getrennt sind.
Eine Abschnittsburg ist eine Burg, welche durch Gräben oder Mauern in mehrere befestigte Abschnitte unterteilt ist. Jeder dieser Abschnitte ist eine eigenständige Befestigungsanlage und hat - soweit es die räumlichen Gegebenheiten zulassen - meist einen eigenen Burghof. Jeder Abschnitt ermöglicht es den vor ihm liegenden Abschnitt zu kontrollieren und meist auch zu beschießen. Da die aufeinander folgenden Abschnitte eine gegenseitige Deckung ermöglichten, konnte jeder Abschnitt einfach verteidigt werden falls der davor liegende Abschnitt vom Feind eingenommen wurden,
Sehr häufig waren die Türme einer Abschnittsburg auf der Rückseite offen, so dass der in den Abschnitt vorgedrungene Feind sich nicht in dem Turme festsetzen konnte um den nächsten Abschnitt zu belagern.
Das Prinzip der Abschnittsburg wurde gemeinsam mit dem Zwinger, dem Kammertor und anderen wehrtechnischen Neuerungen durch die Kreuzzüge aus dem orientalischen Raum im Mittelalter nach Europa gebracht.
Die vielleicht klassischste aller Abschnittsburgen Mitteleuropas ist die Burg von Burghausen. Ganze 5 Vorburgen hat der Feind zu durchqueren bevor er vor dem eigentlichen Haupteingang zur Kernburg steht.
Allodialgut:
Allod, Allodium, Freies Eigen im Gegensatz zum Leheneigentum.
Ansitz, Edelmannsitz, Edelsitz:
Ein Gut (Hof) mit besonderer rechtlicher Stellung. Baulich kommt dies durch Repräsentations- und Wehrelemente zur Geltung, z.B. durch ein erhöhtes Herrenhaus und durch Wassergräben.
Leicht befestigtes Adelswohnhaus von burgen- oder schlossähnlichem Charakter.
Bauernburg:
Refugium einer Dorfgemeinschaft, gelegentlich zur Notzeit errichtete Wallburg oder feste Ringmauer mit angebauten oder im Innenraum aufgestellten Speichern (Gaden)
Bauhof:
Meier- oder Wirtschaftshof zur Vorsorgung einer Burg oder eines Schlosses, zumeist der Burg oder dem Schloss vorgelagert.
Belagerungsburg:
Eigens zu Belagerungszwecken errichtete Burg, auch Trutz- oder Gegenburg genannt.
Burg,Veste(14.jahrhundert), urbs (lat.):
im Mittelalter der befestigte Wohnsitz eines adligen Herrn. Seit dem 15. und 16.Jahrhundert wird gleichbedeutend mit Burg auch Schloss verwendet.
Burgschloss:
Bezeichnung für (spät-)gotische Profanbauten, bei welchen die Wehrfunktion gegenüber der herrschaftlichen Repräsentation, der Verwaltungs- und Wohnfunktion zurücktritt.
Burgscheidel, Burgschädel, Burgstall:
1.) Bezeichnung für eine zerstörte, in Ruinen liegende Burg
2.) in Bau befindliche Burg, die erst durch Türme und Mauern befestigt werden muß
3.) Bezeichnung für einen Burgplatz ohne Mauerreste, auch Burgscheidel oder Burgschädel genannt.
Burgsess, Burgsitz:
Ritterhäuser auf dem Dorf oder in der Stadt sowie Kleinburg, auch Burgsess genannt.
Burgstadel :
auch kleinere Burg oder Burgruine
Burgus:
Römischer Wartturm
Burgwall:
Bezeichnung einer vor- oder frühgeschichtlichen Burg (Ringwall), deren zerstörte Mauer in Form eines Walles erscheint.
curtis (lat.):
Fränkischer Königshof (curtis regalis) oder Wirtschaftshof.
Deutschordensburg:
Burg des Deutschen Ritterordens zur Sicherung der eroberten Gebiete.
Dienstmannenburg:
Burg, die einem Dienstmann oder Ministerialen von seinem Herren verliehen wurde.
Domäne:
Die dem Staat bzw. früher dem Landesherrn gehörenden Landgüter, wurden gewöhnlich verpachtet; ihre Erträge machten bis ins 19. Jh. einen erheblichen Teil der gesamten Staatseinnahmen aus; wenige heute noch vorhandenen Staatsgüter dienen als Versuchsgüter.
Doppelburg:
zwei selbständige Burganlagen, zu einer Verteidigungseinheit zusammengefasst.
Dynastenburg:
Burg, die vorwiegend einem Herrschergeschlecht als Stüztpunkt und Verwaltungssitz dient.
Erdstall:
Unterirdischer, aus dem Boden herausgearbeiteter Fluchtort mit erweiterten Kammern, Belüftungsrohren und Lichtnischen, zum Beispiel bei Hausbergen.
Erdwall:
prähistorische Schutzanlage
Felsenburg:
Burg, die natürliche Felsformationen in ihren Bau miteinbezieht (Kellerräume, ausgehauene Räume).
Ausgehauene Burgen ( auch Felsenburgen) sind in künstlich aus dem Felsen ausgehauene Hohlräume gebaut. Diesbezüglich ähneln sie sehr stark den Höhlenburgen, mit dem Unterschied dass diese in natürlichen Felsenhöhlen gebaut wurden. Dieser Burgentyp findet sich aufgrund der leicht zu bearbeitenden Sandsteinfelsen gehäuft im Elsass und in der Südpfalz.
Der Aufstieg zur Burg erfolgte meist durch eine hohe Leiter. Manchmal war an einer leicht zu verteidigenden Stelle eine schmale Treppe in den Fels gehauen, die durch eine vorgezogene Mauerwand vor dem Feind geschützt bzw. versteckt wurde.
Festes Haus:
1.) mittelalterliche Bezeichnung für einen einfachen, schwach befestigten Adelssitz
2.) Burg ohne Bergfried
3.) Kleiner befestigter Wohnsitz eines Adligen ohne Hoheitsrechte und der keinen Bergfried errichten durfte.
Festung:
Wehranlage ausschließlich für militärische Zwecke
Wehranlage zur Aufnahme einer kasernierten Truppe für die Verteidigung eines bestimmten Gebietes.
Fliehburg, Fluchtburg, Volksburg:
Zufluchtsort einer Orts- oder Gebietsgemeinschaftin Kriegszeiten,
durch Graben, Wall und Palisaden geschützt.
Die oft einfachen Wallanlagen von germanischen und keltischen Stämmen zum Schutz der Bevölkerung sind vor allem anzutreffen in Mitteleuropa und werden unter Historikern als Fliehburgen bezeichnet. Bei Gefahren durch Feindüberfälle zogen sich die umliegenden Bewohner auf diese Anlage zurück und überließen unter Rettung ihres Lebens dadurch oft ihr Hab und Gut den Angreifern.
Auch später im Mittelalter wurde diese Form der Burg von den ansässigen Bauern und nicht vom Adel erbaut. Sie diente der Landbevölkerung als Schutz vor marodierenden Kriegshorden. Diese Befestigung hatte oft nicht viel gemein mit dem vom Adel als Residenzen erbauten Burgen, sondern bestand meist nur aus Erdbefestigungen und Holzpalisaden auf gut zu verteidigenden Bergspornen.
Flussburg:
Burg an einem Fluss.
Freigut (Freihof):
Ein Landgut, das frei von öffentlichen oder grundherrlichen Abgaben bzw. Diensten war.
Fronhof:
der einem Grundherrn gehörige Hof, sein Verwalter hatte ihn zu bewirtschaften und war gleichzeitig mit der Aufsicht der zu diesem Fronhof verband gehörigen Höfe beauftragt.
Fürstenburg:
Wehrbau als Residenz eines regierenden Fürsten, meist zugleich wichtiger Punkt der Landesverteidigung.
Ganerbenburg, Sippenburg:
Burg, in der mehrere, meist verwandte Besitzer - die sogenannten Ganerben - in verschiedenen, mitunter sogar zusätzlich befestigten Wohnbauten (innerhalb des Burgbezirks) untergebracht sind.
Burg einer ritterlichen Erbengemeinschaft.
Eine Ganerbenburg ist eine meist größere Burganlage, die gleichzeitig von mehreren Familien oder Familienzweigen bewohnt und verwaltet wurde.
Ganerbenburgen entstanden oft durch Erbteilungen (Ganerbschaft). Jeder Familienzweig erbaute sich meist ein eigenes Wohngebäude innerhalb einer gemeinsamen Ringmauer. Manchmal wurden diese Wohnsitze zu regelrechten eigenständigen Burgen innerhalb der Gemeinschaftsburg ausgebaut. Ganerbenburgen entstanden auch durch Veräußerung von Burgteilen aus Geldnot.
Die Burgen großer Feudalherren wurden oft von Anfang an als Ganerbenburgen geplant. Jedem „Burgmann“ oblag die Verwaltung und Verteidigung eines Burgabschnittes. Dies hatte zum einen praktische Gründe, zum anderen wollte der Hochadel natürlich die Machtfülle seiner „Dienstmannen“ begrenzen.
Das oft nicht ganz reibungslose Zusammenleben der Bewohner wurde im sogenannten Burgfrieden geregelt.
Der ursprüngliche Zweck der Ganerbschaft, der ungeteilte Erhalt eines Besitzes, ließ sich in der Praxis schon bald nicht mehr aufrechterhalten. Ganerbenburgen hatten manchmal bis zu 50 verschiedene Anteilseigner, die natürlich nicht alle auf der Burg Platz fanden. Im Falle einer Fehde musste der Angreifer genau darauf achten, dass er nur den Burgteil seines Feindes belagerte und die Rechte der neutralen Miteigner nicht verletzte.
Ganerbenburgen finden sich hauptsächlich in Mitteleuropa. In Frankreich und England hingegen waren die großen Burganlagen in der Regel in den Händen einzelner mächtiger Feudalherren. Dies liegt vor allem an der von hiesigen Verhältnissen verschiedenen Entwicklung des Lehnswesens in diesen Ländern.
Gipfelburg:
Höhenburg, Burg mit Standort am Gipfel eines Berges oder Felsens.
Grenzburg:
Peripher gelegene Burg in einem Besitz- oder Herrschaftskomplex.
Gut:
Größeres Unternehmen, das vom Besitzer oder von einem Angestellten (Gutsinspektor) mit nicht familieneigenen Lohnarbeitskräften bewirtschaftet wird.
Gutshöfe sind marktorientierte, landwirtschaftliche Großbetriebe mit geschlossener Nutzfläche von mindestens 100 ha.
Gutshaus:
Die Wohnhäuser der Gutsbesitzer bzw. der Gutsverwalter werden als Guts- oder Herrenhäuser bezeichnet.
Hafenburg:
Burg an der Einmündung eines Hafens.
Hangburg:
Eine Hangburg wird nach ihrer Lage im Gelände benannt und liegt am Hang eines Berges unterhalb des Gipfels. Sie ist somit eine Art der Höhenburgen.
Aufgrund der besonderen Gefährdung der Anlage durch Angriffe von dem von der Burg aus noch weiter aufsteigenden Geländes ist dieser Schwachpunkt besonders geschützt durch eine Schildmauer oder einen Bergfried, oftmals auch durch eine Kombination beider dieser passiven Verteidigungsbauwerke.
Der Vorteil einer Hangburg war die wesentlich niedrigere Brunnentiefe. Gerade der Bau des Brunnens stellte bei vielen Burgen sowohl den teuersten als auch den langwierigsten Abschnitts des Burgenbaus dar. Aber oft wurde auch mit Hilfe von Eseln als Transporttiere, über extra hierfür angelegte Eselswege, die Wasserversogung sichergestellt.
In den deutschen Mittelgebirgen befinden sich zahlreiche Hangburgen, besonders an Bach- und Flusstälern wie z.B. am Mittelrhein. Sie wurden oft als Zollburgen errichtet und lagen nahe der Handelswege.
Hausburg (Palasburg):
Burgartig befestigtes Wohngebäude ohne Bergfried.
Hausrandburg, Randhausburg:
Burg, deren Umfassungsmauer von Gebäuden gebildet wird, die einen Hof umschließen.
Heinrichsburg:
Wehrbau aus der Zeit Heinrichs I.
Herrenhaus:
Der Begriff "Herrenhaus" wird meist für reicher gestaltete, architektonisch anspruchsvolle Wohngebäude verwendet.
Hofmarksschloss:
Verwaltungsmittelpunkt einer Hofmark, architektonisch trägt es symbolhaft die Zeichen der Edelmannsfreiheit: Abgehobene Lage, Wassergräben, Torturm, Zinnen und Schießscharten.
Höhenburg:
Auf einem Berg bzw. Berghang gelegen Burg. Gegensatz: Tiefburg
Eine Höhenburg ist eine auf einer Anhöhe errichtete Burg. Ihre Bezeichnung ergibt sich aus der Kategorisierung von Burganlagen anhand ihrer topografischen Lage. Nach dieser Unterteilung unterscheidet man Höhenburgen und so genannte Niederungsburgen (auch Flachlandburgen genannt).
* Gipfelburgen, die auf dem Gipfel oder dem Rücken eines rundherum steilen Berges liegen. Eine Sonderform stellen darunter die Felsenburgen dar.
* Hangburgen, die am Hang eines Berges errichtet wurden und so von einem ansteigenden Gelände überhöht werden.
* Spornburgen, die an drei Seiten von steil abfallendem Gelände begrenzt sind und daher nur zu einer Seite des Berges verteidigt werden mussten.
Höhlenburg, Loch:
Burg, die natürliche Höhlen oder überhängende Felswände durch eine nach außen abschließende Wehrmauer als Wohnraum gestaltet.
Eine Höhlenburg (auch Grottenburg) ist eine in natürliche Felshöhlen eingearbeitete Flucht- oder Wohnburg. Im Gegensatz zu anderen Burgtypen (wie z.B. Wasserburgen) ist eine Höhlenburg nur von der Eingangsseite her einem Angriff ausgesetzt. Der Burgeingang befand sich meist inmitten der Felswand, was das Eindringen sehr erschwerte. Funde belegen, dass Höhlen schon seit der Steinzeit als Zufluchtsorte benutzt werden. Die ersten mittelalterlichen Höhlenburgen entstanden im 11. und 12. Jhdt. Im 14. und 15. Jhdt. war dieser Burgtyp besonders in einigen Regionen Frankreichs und der Schweiz weiter verbreitet.
Hüpfburg:
eine aus Gummi bestehende Burg mit Luft aufgeblasen zum toben und springen für Kinder - meist auf einem Volksfest
Inselburg:
Burg auf einer natürlichen oder künstlich angelegten Insel.
Eine Inselburg zeichnet sich durch ihre Lage auf einer meistens natürlichen Insel aus. Da die Insel, auf der die Burg errichtet wurde, durch mindestens zwei Wasserarme von dem Ufer getrennt ist waren künstlich zu errichtende Abwehranlagen wie z.B. Wassergräben oder auch Schildmauern in der Regel zumindest dann nicht erforderlich, wenn die Burg von einem fließenden Gewässer umgeben war. Viele Inselburgen in Seen wurden allerdings im Winter, wenn eine tragfähige Eisdecke vorhanden war, relativ leicht erobert, da sie oft allzu schwach befestigt waren. Inselburgen sind typische Flachlandburgen.Die meistens auf natürlichen Flussinseln errichteten Burganlagen konnten daher recht problemlos und auch damals schon kostengünstig erbaut werden.
Kastell:
1.) Römisches Militärlager
2.) Burg mit regelmäßigem rechteckigen Grundriß
Eine Kastellburg ist ein Burgform, die aus dem Mittelmeerraum ab der Zeit der Kreuzzüge, spätestens jedoch mit der Einführung der Feuerwaffen, also in der Spätzeit des Burgenbaus in Europa Fuß fasste. Sie beschreibt die neuzeitliche Form des Kastells.
In einer Kastellburg sind die Gebäude an der Innenseite des meist viereckig bzw. gleichmäßigen Mauerzuges angeordnet. Die Außenmauern der Gebäude sind dementsprechend stark und nur durch die notwendigsten Maueröffnungen unterbrochen. Meist finden sich auf den Mauern Wehrgänge, die mit der Nutzung von Feuerwaffen zunehmend auch überdacht sind.
Die Ecken dieses Gebäudegeviert können durch Türme verstärkt sein. Oft findet sich ein zusätzlicher Mauerzug vor dem Gebäudekomplex, an dessen Ecken runde Bastionen ein Bestreichen der Seiten ermöglichten.
Abhängig von der Lage der Kastellburg findet sich ein Wassergraben oder ein Halsgraben an der Torseite bzw. der am meisten gefährdeten Seite der Burg.
Die sich so ergebende Form der Burg kann als Vorläufer des Typus des Renaissanceschlosses gesehen werden.
Kirchenburg:
Kirche deren Umfeld (Friedhof) durch Ringmauer befestigt ist.
Klosterburg:
Zu einem Kloster umgewandelte Burg,, bzw. befestigtes Kloster.
Königshof:
karolingisch-fränkischer Gutshof als Verwaltungsmittelpunkt königlichen Besitzes, in Süddeutschland unbefestigt, in Norddeutschland teilweise wehrhaft ausgebaut.
Königspfalz:
Unter einer Pfalz (< lat. palatium = Palast) versteht man die im Früh- und Hochmittelalter entstandenen, burgähnlichen Stützpunkte für den herumreisenden König (seltener auch für einen Bischof als Territorialherren, der dem König gegenüber in Gastungspflicht stand). Der mittelalterliche König konnte nicht von einer Hauptstadt aus regieren, sondern musste möglichst immer „vor Ort“ sein und persönlichen Kontakt zu seinen Vasallen halten (Reisekönigtum). Da sie vom König in seiner Eigenschaft als Herrscher des Heiligen Römischen Reiches gebaut und genutzt wurden, ist ihre historisch korrekte Bezeichnung Königspfalz. Die Bezeichnung Kaiserpfalz ist eine Benennung des 19. Jahrhunderts, die übersieht, dass im mittelalterlichen Deutschland Staatsoberhaupt der König war, der erst nach einer zusätzlichen Krönung durch den Papst den Titel eines Römischen Kaisers trug. Pfalzen bestanden in erster Linie aus großen Gutshöfen, die Verpflegung und Unterkunftsmöglichkeiten für den König und sein zahlreiches Gefolge, das oft Hunderte von Personen umfasste, sowie für weitere zahlreiche Gäste und ihre Pferde boten. Auf lateinisch hießen diese Königshöfe „villa regia“ oder „curtis regia“. Sie befanden sich entweder bei Bischofssitzen, bei großen Klöstern, bei noch verbliebenen städtischen Resten oder auf freiem Land inmitten von Königsgut. Pfalzen entstanden meist im Abstand von 30 km, was einer damaligen Tagesreise zu Pferde entsprach.
Eine Pfalz bestand zumindest aus dem Palast (lat. palas), einer Pfalzkapelle und einem Gutshof. Die Könige und Kaiser führten dort Amtshandlungen aus, hielten dort ihre Hoftage ab, und hohe kirchliche Feste wurden hier gefeiert.
Die Pfalzen, die die Herrscher besuchten, wechselten je nach Ausrichtung der Kaiser. Besonders wichtig waren jene Pfalzen, in denen die Kaiser den Winter verbrachten (Winterpfalzen), und die Festtagspfalzen, wobei das Osterfest das wichtigste Fest darstellte (Osterpfalzen).
Größere Pfalzen lagen oft in Städten, die Sonderrechte (z. B. Reichsfreiheit) hatten, konnten aber auch Bischofssitze oder Reichsklöster sein.
Kreuzfahrerburgen:
Burgen der Kreuzritter in Syrien, Palästina und auf Rhodos.
Charakteristisch für Kreuzfahrerburgen ist die so genannte Kreuzfahrerarchitektur, eine Mischung aus europäischem, byzantinischem, armenischen und arabischem Stil. Diese Burgen erlebten nahezu alle eine wechselvolle Geschichte von Belagerungen, Eroberungen und Rückeroberungen, oft innerhalb weniger Jahre oder Jahrzehnte. Ständiger Wiederaufbau durch die jeweils anderen Beherrscher führten zu einer Vermischung der Baustile. Die Burgen, die als Kreuzfahrerburgen bezeichnet werden, befinden sich nahezu ausnahmslos in Syrien, an der kleinasiatischen und levantinischen Mittelmeerküste oder im nahen Hinterland.
Landesburg:
Hauptort der Wehrorganisation eines Bereiches, meist Sitz eines Grafen, Sammelpunkt des Heerbannes.
Lehen:
Landbesitz und Burgbesitz mit Amtsbefugnis als Entgelt für eine Dienstleistung, meist Wehrdienst. Zunächst persönlich vergeben auf Lebenszeit, später erblich und vielfach in Eigenbesitz (Allod) übergehend.
Lehensburg:
Burg die zu Lehen gegeben wurde.
Lustschloss; Lusthaus:
Das Lustschloss stellt eine Sonderform des Schlossbaus dar. Es ist ein intimeres Rückzugsquartier des Regenten im Schlosspark.
Meierhof:
Landwirtschaftliches Anwesen zur Versorgung der Burgbewohner.
Motte:
Früher Burgentyp eines Wohnturms auf künstlichem Hügel.
Der Begriff Motte oder auch Mota (aus frz. „Klumpen“, andere Bez. Turmhügelburg, Erdhügelburg, Hausberg) ist eine frühe Burgform auf einem Erdhügel. Das französische Wort "motte" bezeichnet nach neueren Erkenntnissen nur die Erdsode bzw. den Erdhaufen. Die Motte ist eine Weiterentwicklung germanischer Festungs- bzw. Burgbauten (meist aus Wällen und Palisaden bestehend) und römischer Wachtürme.
Motten entstanden zwischen 900 und 1000 n. Chr., in einigen Teilen Europas bis ins frühe 13. Jahrhundert. Sie sind von Irland bis nach Ostpolen anzutreffen. Die Ursprünge liegen vermutlich im normannischen Seinegebiet Westfrankreichs.
Musterburg:
Als Musterburg werden in der Burgenkunde Burganlagen bezeichnet, deren Lage, Platzierung und bauliche Elemente für bestimmte Arten von Burgen typisch sind. Sie weisen Elemente der wichtigen Bauepochen und Baustile auf und stellen sich für den Betrachter insgesamt in besonderer Weise anschaulich dar.
Niederburg, Tiefburg:
auf ebenem Gelände errichtete Burg.
Niederungsburg:
Eine Niederungsburg (auch Flachlandburg genannt) ist ein Begriff der topographischen Burgtypologie. Ihre Bezeichnung ergibt sich aus der Kategorisierung von Burganlagen anhand ihrer topografischen Lage. Nach dieser Unterteilung unterscheidet man Höhenburgen und Niederungsburgen.
Niederungsburgen werden meist durch das Fehlen anderer natürlicher Hindernisse unter Ausnutzung von Wasser als Annäherungshindernis (eingeleitet in Wassergräben, als künstlicher Teich, in Gestalt eines natürlichen Gewässers) oder Sumpf als wirkungsvolles Hindernis angelegt. Die frühmittelalterlichen Anlagen (u. a. slawische Burgen, Wikingerburgen, sächsische Burgen) besitzen oft einen schmalen tiefen Graben, aber dafür sehr hohe und steile Erdwälle. Sie dienten meist dem Schutz von Flussübergängen und waren Wohnsitz des Adels. Durch diese Gegebenheiten ist dieser Burgtyp vor allem im Norddeutschen Tiefland und in den Niederlanden zu finden, wo beispielsweise durch eiszeitliche Ereignisse das Land eben ist.
Ordensburg:
Burgen des Deutschen Ritterordens; vierflügelige Anlagen mit einem Innenhof, geschützt durch starke Befestigungen; gemeinsame Unterbringung von Kloster, Garnison und Verwaltung.
Ordensburgen waren ursprünglich Burgen, die von einem (kriegerisch) missionierenden Mönchsorden im zu missionierenden Gebiet als militärische Basis angelegt wurden.
Bekannte Ordensburgen wurden vom Schwertbrüderorden und vom Deutschen Orden im Bereich der südöstlichen Ostseeküste angelegt. Ihr Verbreitungsgebiet erstreckt sich von Westpreussen über Ostpreussen, Litauen und Lettland bis Estland. Typisch für die Ordensburgen ist die Bauweise im Stil der norddeutschen Backsteingotik und die Anlage als Wasserburg, da sich die Burgen meistens im Flachland befanden und daher relativ ungeschützt waren.
Einige der Ordensburgen haben bis heute als touristische Attraktion überdauert (bzw. sind wieder aufgebaut worden).
Palas:
Hauptwohngebäude der Burg, oft als mehrgeschossiger Repräsentativbau mit beheizbarem Saal.
Pfalz:
Im Anfang unbefestigte Residenz deutscher Könige und Kaiser.
Profanbau:
Weltliches Bauwerk (Burg, Schloss, Bürgerhaus) im Gegensatz zum Sakralbau (Kirche, Kloster).
Randhausburg:
Burg, deren Umfassungsmauer von Gebäuden gebildet wird, die einen Hof umschließen.
Refugien:
Zufluchtstätten in Kriegsnot, Wall- oder Fliehburgen, meist nicht dauerhaft bewohnt.
Reichsburg:
Als Reichsburg wird eine auf Anordnung des Reichsoberhauptes erbaute Burg bezeichnet, mit deren Verwaltung Reichsministeriale oder Burgmannen betraut wurden. Eine klare definitorische Abgrenzung von den Pfalzen ist nicht möglich, da viele Reichsburgen von deutschen Königen als temporäre Unterkunft genutzt wurden. Eine große Zahl von Reichsburgen wurde in Regionen wie Schwaben, Franken, der Pfalz und dem Elsass errichtet, wo zur Stauferzeit eine hohe Dichte an Reichsgütern vorhanden war.
Reichslehen:
Vom Kaiser verliehenes Lehen aus Reichsgut, verbunden mit Hoheitsrechten.
Ringburg:
Eine Ringburg ist eine spezielle Bauform einer mittelalterlichen Burg. Sie besteht aus mehreren Mauerringen, deren Höhe von Außen nach Innen zunimmt. Dies hatte den Vorteil, dass verteidigende Bogen- oder Armbrustschützen auf Angreifer zielen konnten, ohne durch die Mauer in der Sicht behindert zu werden, während die Angreifer mehrere Mauern überwinden mussten. Die Bauform der Ringburg kam in der Mitte des 13. Jahrhunderts auf.
Rittergut:
An den Besitz eines Rittergutes waren ursprünglich "Ritterleistungen" gebunden, im Gegenzug genossen die Besitzer eine Reihe von Privilegien (z.B. Steuerfreiheit, Jagdrecht, Gerichtsbarkeit, u.a.). Der Besitz war bis ins 19. Jahrhundert Adligen vorbehalten.
Satellitenburg:
Schutzburg in näheren Bereich einer Stammburg des Hochadels mit rechtlicher Zuordnung.
Meist kleinere Wohnburg eines Ministerialen.
Schloss:
Der meist unbewehrte, vor allem der Repräsentation dienende Wohnsitz eines Fürsten oder adeligen Herrn
Ein "repräsentativer Wohn- und meist auch Regierungssitz weltlicher und geistlicher Landesherren und der Hocharistokratie; war in der Neuzeit bis ins späte 18.Jh. in der europäischen Kunst die Leitform der Architektur. ... Meist ist es in seiner Ausdehnung stadtbildprägend oder landschaftsbeherrschend ausgebildet. "Das Schloss war Sitz höchster Würdenträger". Das Schloss der Neuzeit entwickelte sich aus der mittelalterlichen Burg. Deren Befestigungssysteme (Wassergräben, Festungsmauern, Wehrtürme, etc.) wurden durch das Aufkommen neuer Waffentechnik nutzlos und deshalb entfernt oder verändert. (z.B. Auffüllen der wassergräben). Es entwickelte sich ein weitläufiger und offener Schlossgrundriss. Zum Ende des 18. und im 19.Jh wandelte sich das Schloss zum rein privaten Wohngebäude. Zentrale Bestandteile der Schlossarchitektur sind: - zahlreiche Binnenhöfe - seit dem 17. Jh. der große Ehrenhof (Cour d' honneur), der an drei Seiten von Flügelbauten umgeben ist - großzügige Freitreppen - das mittlere Haupthaus (Corps de Logis), es enthält (seit dem 17. Jh. ein oder mehrere Vestibüle, den ebenerdigen Gartensaal (Sala terrena), über dem sich meist ein oder mehrere große Säle befinden, sowie repräsentativ gestaltete Treppenanlagen.
Selde:
Kleingut
Sedelhof:
Ansitz, ritterlicher Gutshof, der dem Lehensherrn auf Anforderung ein gesatteltes Pferd stellen mußte.
Spornburg:
Burg auf einer Bergnase.Eine Spornburg unterscheidet sich von anderen, nach ihrer unterschiedlichen Angelageweise benannten Burgen wie beispielsweise einer Gipfelburg, einer Hangburg oder einer Niederungsburg durch ihre besondere geografische Lage auf einem Bergsporn, also einem nach mindestens zwei Seiten abfallenden Bergrücken.
Eine Spornburg liegt somit meist unterhalb des Berggipfels aber über dem Tal und ist eine Art der Höhenburg.
Stadtburg:
Eine Stadtburg ist eine Burganlage, die sich innerhalb einer mittelalterlichen Stadt befindet und/oder in ihre Wehranlagen integriert ist.
So hat sich meistens die Stadt um oder an der Burganlage (Halle, Braunschweig, Prag) angesiedelt oder die Burg wurde zur weiteren Verstärkung der Verteidigungsanlagen innerhalb oder im Zuge des Befestigungsrings (Halle, Erfurt) errichtet.
Des Weiteren ist die Stadtburg auch als Machtinistrument einer Landesherrschaft gegen die im späten Mittelalter zunehmend nach Unabhängigkeit strebenden Städte zu sehen. Hier waren die Stadtburgen an strategisch günstiger Stelle stets so in die Stadtmauer integriert, dass der Landesherr sowohl ungehindert von den Bürgern der Stadt von der Feldseite her in seine Burg einziehen als auch durch ein weiteres Tor in der gegen die Stadt abgegrenzten inneren Burgmauer jene von der Burg aus betreten konnte.
Stammburg:
(Namensgebende) Hauptburg eines Adelshauses (auch Stammsitz).
Sumpfburg:
Burg innerhalb von einem Sumpfgebiet - schwer einzunehmen.
Tiefburg :
auf ebenem Gelände errichtete Burg. Gegensatz: Höhenburg
andere Bezeichnung für eine Wasserburg.
Trutzburg:
Burganlage gegen eine andere Burg.Der Begriff Trutzburg oder auch Trotzburg stammt aus dem Mittelalter. Das Wort "Trutz" ist die mittelhochdeutsche Version des Wortes trotzen und beschreibt somit einen Akt der Gegenwehr.
Im heutigen Sprachgebrauch wird der Ausdruck für etwas verwendet, das seit geraumer Zeit Bestand hat bzw. nicht so einfach zu verändern oder abzuschaffen ist. Entgegen dem heutigen Sprachgebrauch hatten Trutzburgen im Mittelalter einen gänzlich anderen Zweck. Es handelte sich um Wehranlagen, die zur Sicherung von Machtansprüchen oder zur Belagerung und Eroberung von Besitztümern konkurrierender Machthaber errichtet wurden. In solchen Fällen spricht man auch von einer Gegen- oder Belagerungsburg.
Bezeugt sind Trutzburgen erst seit dem Spätmittelalter. Sie wurden meist als provisorische, aus Holz und Erde bestehende Anlagen oberhalb der zu erobernden Burg in deren Sicht- und Geschützweite errichtet. Von dort wurde das Angriffsziel unter Beschuss genommen. Nur vereinzelt hatten die Angreifer die Zeit, ihre Trutzburg aus Stein zu errichten. Seltene Beispiele hierfür sind die Burg Ramstein und die Burg Trutzeltz. Letztere wurde während der Eltzer Fehde zur Belagerung der Burg Eltz errichtet.
In der Mehrheit der bekannten Fälle wurden die Trutzburgen nach Ende der Kämpfe aufgegeben und verfielen. In Ausnahmefällen wurden solche Bauten – wenn die Eroberung Erfolg hatte – selbst zu eigenständigen Burganlagen ausgebaut
Turmburg:
Einfache Burg, bestehend aus einem wehrhaften Wohnturm, Ringmauer und Graben.Als Turmburg bezeichnet man einen wehrhaften Turm oder ein turmartiges Gebäude, das auf gewachsenem Boden stand. Damit unterschied sich die Turmburg von der Motte, die zwar ähnlich aussah, aber auf einem künstlich aufgeschütteten Hügel errichtet wurde. Die Turmburg wird gelegentlich auch als Wohnturmburg, Wohnturm oder Turmpalasberg bezeichnet. Zuweilen ist eine Unterscheidung zwischen Turmburg und Motte kaum zu treffen, weil einige zunächst ebenerdig angelegte befestigte Hofanlagen zu einer Motte umgestaltet wurden. Die bewohnbare und gleichzeitig befestigte Turmburg wurde im 11./12. Jahrhundert zum ständigen privaten Wohnsitz zahlreicher Herren.
Turmhügelburg:
Früher Bautyp einer Burg in Form eines Turmbau auf gewachsenem Hügel.Wehrhafter Wohnturm mit Ringmauer und Umfassungsmauer.
Veste:
Veste ist eine ältere Bezeichnung für Burg. Das Wort stammt wie die Wörter Festung und Befestigung von dem Adjektiv "fest" ab. Das Adjektiv wiederum hat seinen Stamm im mittelhochdeutschen Wort "veste" und im althochdeutschen Wort "festi".
Im 16. Jahrhundert löst das Wort "Festung" die ältere Bezeichnung "Veste" ab. In Deutschland werden einige Burgen bzw. Festungen noch mit dem alten Begriff "Veste" bezeichnet.
Als Fronfeste galt ein Ort zur Verwahrung von Menschen, die der Malefiz (= Verbrechen, Missetat) angeklagt wurden. Dort wurden auch Folterungen vorgenommen.
Wallburg:
Vorgeschichtliche und frühmittelalterliche Großburg als Herrschaftsmittelpunkt und Refugium für einen bestimmten Gau.Als Wallburg oder Schanze werden Burganlagen, Ringwälle und Viereckschanzen aus ur- und frühgeschichtlicher Zeit und dem frühen Mittelalter bezeichnet, die heute meist als Bodendenkmal unter Schutz gestellt sind. Etliche dieser Anlagen werden vom Volksmund irreführend auch als Hunnenburgen, Hünenburg o. ä. bezeichnet.
Warte:
Nicht dauernd bewohnter befestigter Spähpunkt im Sichtumfeld der Burg.
Wasserburg:
Durch umgebendes Wasser (Burggraben u.a.) geschützte Burg
Burg deren Hauptschutz durch Flußlauf, Teiche oder Gräben gebildet wird.
Als Wasserschlösser oder Wasserburgen werden Schlösser oder Burgen bezeichnet, deren Außenmauern allseitig von Wassergräben umgeben sind, die ursprünglich der Verteidigung dienten. In Westfalen werden diese Gräben auch Gräften genannt, in den Niederlanden Grachten. Man unterscheidet
* Wasserburgen, die durch umgebendes Wasser (Burggraben, Kanal) geschützt sind (angelegter Schutz) von
* Wasserburgen, deren Hauptschutz durch Flusslauf, Teiche mit Inseln oder Gräben gebildet wird (natürlicher Schutz), z. B. Burg Satzvey in Nordrhein-Westfalen
Die Anlage von Wasserburgen als sogenannte Flachlandburgen diente dazu, den Zugang zu erschweren, aber auch, um bei einer Belagerung oder Trockenzeit Wasservorräte zu haben. Eine solche Burg hatte meist auch nur einen Zugang, der über eine Zugbrücke führte, die im Falle einer Belagerung zum Schutz hochgezogen wurde. Diese Wasserburgen hatten teilweise festungsartigen Charakter.
Vielerorts wurden in Mitteleuropa die ehemals wehrhaften Burgen im Laufe der Zeit zu vorwiegend der Repräsentation und Wohnzwecken dienenden Schlössern umfunktioniert oder umgebaut. Die prägenden Wassergräben verloren somit ihre Schutzfunktion und werden heute im Rahmen des Denkmalschutzes oftmals als belastende, weil durch Wasserschäden an den Fundamenten kostenintensive, "historische Überbleibsel" beschrieben. Insbesondere seit den 1960er Jahren sind daher in Deutschland viele Gräben entwässert oder, seltener, verfüllt worden. Jedoch werden die Anlagen mit intakten Wassergräben von Touristen häufig als besonders idyllisch angesehen.
Wehrkirche:
Kirche, bei der das Kirchenschiff und/oder der Turm mit Verteidigungsanlagen versehen ist.
Weiherhaus:
Festes Haus, Edelsitz auf einer kleinen Insel in einem Teich.
Wikingerburg:
Wikingerburg (dän., schwed., norw., engl. trelleborg) ist eine Sammelbezeichnung für sechs Ringburgen aus der Regierungszeit Harald Blauzahns (910 - 987) in Dänemark und dem heutigen südlichen Schweden. Sie wurden mit Hilfe der Dendrochronologie auf 980 datiert.
Die Burgen wurden nach der zuerst gefunden Anlage, der Trelleborg nahe Slagelse, 1936-1941 ausgegraben, so benannt. Die so genannten Trelleborge werden wegen ihres streng geometrischen Aufbaus als Ringburgen bezeichnet, im Gegensatz zu anderen Ringburgen, deren zentrale Bauten von Befestigungen umgeben sind, welche allerdings nicht immer kreisförmig sein müssen. Technisch gesehen gehören die "Ringburgen" der Wikinger eher zu den Wallburgen, von denen sie sich durch ihre exakte Geometrie allerdings deutlich abgrenzen.
Wohnburg:
Hauptsächlich zu Wohnzwecken verwendete Burg
Wohnturm:
Turmhaus, Turmburg. Mehrstöckiges Profanbauwerk des hohen Mittelalters, das in sich die Wohnfunktion des Hauses und die Wehrfunktion des Turmes vereinigt. Im Gegensatz zum Bergfried dauerhaft bewohnbar und beheizbar.
Wüstung:
Abgegangene Siedlung.
Zungenburg:
Burg auf einer Bergzunge als natürliche Bergform, vom Hinterland meist durch einen Halsgraben abgetrennt.
Zwingburg:
Volkstümlicher Ausdruck für Burg einer Fremdherrschaft.Eine Zwingburg ist eine stark befestigte Burg, von der aus das sie umgebende Land beherrscht wird. Zwingburgen wurden vor allem im Hoch- und Spätmittelalter zur Sicherung herrschaftlichen Territoriums in Gebieten errichtet, deren Bevölkerung als dem Herrscher gegenüber nicht ausreichend loyal eingeschätzt wurde. Der Burgenbau gehörte aufgrund der schwachen Infrastruktur des mittelalterlichen Europas zu den wichtigsten Mitteln der Machtausübung, weshalb er zu den Königsrechten (Regalien) zählte.
__________________ Ich weiß, dass das was ich nicht weiß, das einzige ist was ich wirklich weiß
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Vorname: ja, den Luxus leiste ich mir: Joachim Herkunft: Weiß nicht, wo "sie" herkommen, aber ich komme aus Würzburg/Franken
yep, da ist alles Wichtige vorhanden. Vorteilhaft ist dabei auch eine Grundkenntnis von zeitlichen Bauzuordnungen, da eingies zu pauschal gehalten ist.